Röntgenaktualisierung
09. Oktober 2019, 16:30 - 19:30 Uhr
09. Oktober 2019, 16:30 - 19:30 Uhr
Anmeldeschluss: 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Bitte verwenden Sie für diesen Kurs ausschließlich das unten verlinkte Anmeldeformular.
Die Röntgenverordnung schreibt im §18a vor: Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle (BLZK) anerkannten Kurs oder anderen von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahmen aktualisiert werden.
Für die Mitarbeiter einer Zahnarztpraxis entsteht die Notwendigkeit einen solchen Kurs zu besuchen, wenn die Kenntnisse im Strahlenschutz im Jahre 2014 erworben wurden oder die letzte Aktualisierung vor dem 31.12.2014 liegt.
je Teilnehmer(in): 40,00 EUR